Statuten - Piaggio Car Club

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Statuten

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I. Name, Sitz und Zweck des Vereins

§ 1 Unter dem Namen PIAGGIO-CAR-CLUB-ELGG besteht eine Interessengegemäss den Bestimmungen der Gründungsversammlung vom 1. August 2005, mit Sitz in Elgg (Adresse des Präsidenten).

Er bezweckt die Förderung der Kameradschaft unter den Mitgliedern sowie die Erhaltung und Pflege alter dreirädriger Vespa-Cars.

§ 2 Der Verein besteht aus Aktiv und Passivmitgliedern. Er ist politisch und konfesneutral.


II. Mitgliedschaft

§ 3 Aktivmitglied kann werden:
Wer einen eigenen Vespa-Car (dreirädrig) besitzt.

§ 4 Passivmitglied kann jede Person werden.

§ 5 Die maximale Aktivmitgliederzahl wird auf 20 beschränkt. Die Aufnahme erfolgt jeweils an der GV.

§ 6 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod, Streichung oder Ausschluss, wodurch jeglicher Anspruch auf das Clubvermögen erlischt.

§ 7 Der freiwillige Austritt ist jederzeit zulässig und erfolgt durch schriftliche Anzeige an den Präsidenten.

§ 8 Die Starteinlage für neue Aktivmitglieder beträgt Fr. 200.--.

Jahresbeiträge:
Aktivmitglieder:  Fr. 50.-- *)
Passivmitglieder  Fr. 25.-- *)

*) werden jeweils von der GV neu festgelegt.

Der Jahresbeitrag ist für das ganze laufende Clubjahr zu entrichten.

§ 9 Mitglieder, die trotz 2maliger Zahlungsaufforderung den Beitrag nicht bezahoder Ansehen oder Interessen des Clubs gefährden, werden aus dem Club ausgeschlossen.


III. Organisation

§ 10 Die Organe des Clubs sind:

a) die Aktivmitglieder
b) Präsident, Aktuar, Kassier

§ 11 Die GV beschliesst jeweils über:

gemeinsame Aktivitäten
Anschaffungen
Ziele
Wahlen (Präsident, Aktuar, Kassier), wobei die jeweilige Amtsdauer unbeschränkt ist.

§ 12 Die GV findet jährlich am 1. August statt. Fällt dieser auf einen Arbeitstag, wird sie auf den 31. Juli vorverlegt.

§ 13 Jedes Aktivmitglied lädt in regelmässigem Turnus zum Nachtessen nach der GV ein.

§ 14 Der Club ist beschlussfähig, wenn mindestens 4 Aktivmitglieder anwesend sind.


IV. Finanzielles

§ 15 Die Einnahmen des Clubs ergeben sich aus:

a)  dem Mitgliederbeitrag
b)  weitere Erträge und Zuwendungen (freiwillige Spenden aus Werbeflächen-Vermietungen)

§ 16 Der Club haftet mit seinem ganzen Vermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.


V. Statutenrevision und Auflösung des Vereins

§ 17 Die GV kann die Revision der Statuten oder die Auflösung des Clubs beschlieswenn mindestens zwei Drittel der anwesenden stimmberechtiger Mitglieder zustimmen.

§ 18 Das Clubvermögen wird nach Auflösung des Clubs unter den Mitgliedern ver

Diese Statuten wurden an der GV vom 31. August 2007 genehmigt.

    Die Gründungsmitglieder

       Unterschrift:

    Peter Ackermann ________________________

    Peter Hollenstein ________________________

    Walter Stalder ________________________

    Walter Raschle ________________________

   Urs Bollinger  (verstorben am 5. Juli 2007)



Anhang 1 zu den Statuten


Die GV vom 1. August 2009 hat folgenden Änderungen zugestimmt.

§ 3 Aktivmitglied kann werden:
a ) wer einen eigenen Vespa-Car (dreirädrig) besitzt
b) wer Partner oder Partnerin eines Aktivmitgliedes ist

§ 8 Die Starteinlage für neue Aktivmitglieder beträgt Fr. 200.--.

Jahresbeiträge:
Aktivmitglieder mit Vespa-Car:   Fr. 50.-- *)
Partner oder Partnerin eines Aktivmitgliedes Fr. 25.-- *)
Passivmitglieder     Fr. 25.-- *)

*) werden jeweils von der GV neu festgelegt.

§ 12 Die GV findet jährlich am 1. August statt. Fällt dieser auf einen Arbeits-  tag oder Sonntag wird sie auf den 31. Juli vorverlegt.

§ 13 Jedes Aktivmitglied lädt in regelmässigem Turnus zum Nachtessen vor  der GV ein.



Anhang 2 zu den Statuten


                  Anhang 2 zu den Statuten Die GV vom 31. Juli 2010 hat folgenden Änderungen zugestimmt.

                  §13 Die GV findet in einem geeigneten Lokal statt.



 
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