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I. Name, Sitz und Zweck des Vereins
§ 1 Unter dem Namen PIAGGIO-
Er bezweckt die Förderung der Kameradschaft unter den Mitgliedern sowie die Erhaltung und Pflege alter dreirädriger Vespa-
§ 2 Der Verein besteht aus Aktiv und Passivmitgliedern. Er ist politisch und konfesneutral.
II. Mitgliedschaft
§ 3 Aktivmitglied kann werden:
Wer einen eigenen Vespa-
§ 4 Passivmitglied kann jede Person werden.
§ 5 Die maximale Aktivmitgliederzahl wird auf 20 beschränkt. Die Aufnahme erfolgt jeweils an der GV.
§ 6 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod, Streichung oder Ausschluss, wodurch jeglicher Anspruch auf das Clubvermögen erlischt.
§ 8 Die Starteinlage für neue Aktivmitglieder beträgt Fr. 200.-
Jahresbeiträge:
Aktivmitglieder: Fr. 50.-
Passivmitglieder Fr. 25.-
*) werden jeweils von der GV neu festgelegt.
Der Jahresbeitrag ist für das ganze laufende Clubjahr zu entrichten.
§ 9 Mitglieder, die trotz 2maliger Zahlungsaufforderung den Beitrag nicht bezahoder Ansehen oder Interessen des Clubs gefährden, werden aus dem Club ausgeschlossen.
III. Organisation
§ 10 Die Organe des Clubs sind:
a) die Aktivmitglieder
b) Präsident, Aktuar, Kassier
§ 11 Die GV beschliesst jeweils über:
gemeinsame Aktivitäten
Anschaffungen
Ziele
Wahlen (Präsident, Aktuar, Kassier), wobei die jeweilige Amtsdauer unbeschränkt ist.
§ 12 Die GV findet jährlich am 1. August statt. Fällt dieser auf einen Arbeitstag, wird sie auf den 31. Juli vorverlegt.
§ 13 Jedes Aktivmitglied lädt in regelmässigem Turnus zum Nachtessen nach der GV ein.
§ 14 Der Club ist beschlussfähig, wenn mindestens 4 Aktivmitglieder anwesend sind.
IV. Finanzielles
§ 15 Die Einnahmen des Clubs ergeben sich aus:
a) dem Mitgliederbeitrag
b) weitere Erträge und Zuwendungen (freiwillige Spenden aus Werbeflächen-
§ 16 Der Club haftet mit seinem ganzen Vermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
§ 17 Die GV kann die Revision der Statuten oder die Auflösung des Clubs beschlieswenn mindestens zwei Drittel der anwesenden stimmberechtiger Mitglieder zustimmen.
§ 18 Das Clubvermögen wird nach Auflösung des Clubs unter den Mitgliedern ver
Diese Statuten wurden an der GV vom 31. August 2007 genehmigt.
Die Gründungsmitglieder
Unterschrift:
Peter Ackermann ________________________
Peter Hollenstein ________________________
Walter Stalder ________________________
Walter Raschle ________________________
Urs Bollinger (verstorben am 5. Juli 2007)
Anhang 1 zu den Statuten
Die GV vom 1. August 2009 hat folgenden Änderungen zugestimmt.
§ 3 Aktivmitglied kann werden:
a ) wer einen eigenen Vespa-
b) wer Partner oder Partnerin eines Aktivmitgliedes ist
§ 8 Die Starteinlage für neue Aktivmitglieder beträgt Fr. 200.-
Jahresbeiträge:
Aktivmitglieder mit Vespa-
Partner oder Partnerin eines Aktivmitgliedes Fr. 25.-
Passivmitglieder Fr. 25.-
*) werden jeweils von der GV neu festgelegt.
§ 12 Die GV findet jährlich am 1. August statt. Fällt dieser auf einen Arbeits-
§ 13 Jedes Aktivmitglied lädt in regelmässigem Turnus zum Nachtessen vor der GV ein.
Anhang 2 zu den Statuten
Anhang 2 zu den Statuten Die GV vom 31. Juli 2010 hat folgenden Änderungen zugestimmt.
§13 Die GV findet in einem geeigneten Lokal statt.